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Unser Angebot für Sie

Wir bieten im Rahmen einer Mitgliedschaft
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung*
  • Berechnung des steuerlichen Ergebnisses
  • komplette Abwicklung mit dem Finanzamt
  • Bescheidprüfung
  • Einspruchsverfahren
  • Beratung und Antragstellung
  • im Eigenheimzulageverfahren
  • im Kindergeldverfahren i.S.d. EStG
  • im Investitionszulagenbereich nach §§3 und 4 InvZulG
  • bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
  • im Haushaltscheckverfahren
  • ganzjährige steuerliche Betreuung
  • zur Steuerklassenwahl
  • zur Nutzung von Steuervorteilen
  • Neu: Wir dürfen Sie nun auch betreuen
  • bei der Wohnungsbauprämie
  • bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG
  • Übungsleiterpauschale

Wir sind...
...ein aufstrebender Lohnsteuerhilfeverein
...Mitglied im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Berlin (BDL)

Unsere Zahlen für Sie:
über 90 Beratungsstellen
gegründet 1983

Ihre Kosten...
...sind lediglich der jährliche Mitgliedsbeitrag zwischen 65,45 Euro und 261,80 Euro, je nach Höhe Ihrer Einnahmen
...bei Eintritt einmalig 11,90 Euro Aufnahmegebühr

Die *Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im Steuerberatungsgesetz geregelt (StBG).
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer, Rentner und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen Hilfe leisten:

  • bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur
    Einkünfte
  • aus nichtselbständiger Arbeit (= Lohnsteuerkarte)
  • aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)
  • und aus Unterhaltsleistungen vorliegen

und / oder Einkünfte

  • aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
  • aus Vermietung und Verpachtung und
  • aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. aus sogenannten Spekulationsgeschäften)
  • Übungsleiterpauschalen

erzielt wurden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.

  • beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999
  • beim Kindergeld i.S.d. EStG
  • bei der Eigenheimzulage
  • bei der Wohnungsbauprämie
  • im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge ("Riester- Rente").

Alle Leistungen sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.

BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e. V. Beratungsstellenleitung: Sandra Rux Anschrift: Waldweg 39 , 28790 Schwanewede, Tel. 04209/9199879 Fax. 04209/9199890 e-Mail: rux@bvbb.de

Bürozeiten: Mo-Do 10-13 Uhr Freitag 10-12 Uhr persönliche Termine nur nach Vereinbarung

(c) 2014 BVBB Schwanewede


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          BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e. V.
          Beratungsstellenleitung: Sandra Rux
          Anschrift: Waldweg 39, 28790 Schwanewede,
          Tel. 04209/9199879, Fax. 04209/9199890