Wir bieten im Rahmen einer Mitgliedschaft
- Erstellung der Einkommensteuererklärung*
- Berechnung des steuerlichen Ergebnisses
- komplette Abwicklung mit dem Finanzamt
- Bescheidprüfung
- Einspruchsverfahren
- Beratung und Antragstellung
- im Eigenheimzulageverfahren
- im Kindergeldverfahren i.S.d. EStG
- im Investitionszulagenbereich nach
§§3 und 4 InvZulG
- bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung
- im Haushaltscheckverfahren
- ganzjährige steuerliche Betreuung
- zur Steuerklassenwahl
- zur Nutzung von Steuervorteilen
- Neu: Wir
dürfen Sie nun auch betreuen
- bei der Wohnungsbauprämie
- bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen
Altersvorsorge ("Riester-Rente") nach dem AVmG
- Übungsleiterpauschale
Wir
sind...
...ein aufstrebender Lohnsteuerhilfeverein
...Mitglied im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
Berlin (BDL)
Unsere
Zahlen für Sie:
über 90 Beratungsstellen
gegründet 1983
Ihre
Kosten...
...sind lediglich der jährliche Mitgliedsbeitrag zwischen
65,45 Euro und 261,80 Euro, je nach Höhe Ihrer Einnahmen
...bei Eintritt einmalig 11,90 Euro Aufnahmegebühr |
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Die *Beratungsbefugnis
der Lohnsteuerhilfevereine ist umfassend im Steuerberatungsgesetz
geregelt (StBG).
Im Rahmen einer Mitgliedschaft dürfen wir für Arbeitnehmer,
Rentner und Unterhaltsempfänger in folgenden Steuersachen
Hilfe leisten:
- bei der Einkommensteuererklärung, wenn nur
Einkünfte
- aus nichtselbständiger Arbeit (= Lohnsteuerkarte)
- aus wiederkehrenden Bezügen (z.B. Rente)
- und aus Unterhaltsleistungen vorliegen
und / oder Einkünfte
- aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen)
- aus Vermietung und Verpachtung und
- aus privaten Veräußerungsgeschäften (z.B.
aus sogenannten Spekulationsgeschäften)
- Übungsleiterpauschalen
erzielt wurden und die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten
insgesamt 13.000 Euro bei Alleinstehenden bzw. 26.000 Euro bei
der Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen.
- beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG
1999
- beim Kindergeld i.S.d. EStG
- bei der Eigenheimzulage
- bei der Wohnungsbauprämie
- im Zusammenhang mit der steuerlichen Förderung der privaten
Altersvorsorge ("Riester- Rente").
Alle Leistungen
sind durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. |