Gebühren- und Beitragsordnung
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über unter unter unter unter unter unter unter unter unter |
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR |
110.000 110.000 100.000 90.000 75.000 65.000 50.000 38.000 25.000 17.500 |
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR |
261,80 232,05 196,35 184,45 166,60 148,75 130,90 113,05 89,25 65,45 |
Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.
Einmalige Aufnahmegebühr EUR 11,90
Beitrag bei Einnahmen
(Summe der positiven Einnahmen und Bezüge einschließlich
Progressionsvorbehalt und Kindergeld):
über unter unter unter unter unter unter unter unter unter |
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR |
150.000,00 150.000,00 110.000,00 90.000,00 75.000,00 65.000,00 50.000,00 38.000,00 25.000,00 17.500,00 |
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR |
297,50 279,85 249,90 202,30 184,45 160,65 142,80 124,95   95,20 71,40 |
Alle Gebühren verstehen sich einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Beiträge sind für ein volles Kalenderjahr bei Aufnahme in den Verein oder bei längerer Mitgliedschaft gemäß Satzung zu entrichten.
Die Höhe der Beiträge kann jährlich durch den Vorstand neu beschlossen werden. Änderungen werden den Beratungsstellenleitern so rechtzeitig mitgeteilt, dass diese die passiven Mitglieder vor dem 30.09. des Jahres über die Änderungen informieren können. Bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe der Änderungen haben die passiven Mitglieder das Recht auf fristlose Kündigung, soweit sie von der Änderung betroffen sind.
Diese Beitragsordnung ist Bestandteil der Satzung.
BVBB-Lohnsteuerhilfeverein e. V. Beratungsstellenleitung:
Sandra Rux Anschrift: Waldweg 39 , 28790 Schwanewede, Tel. 04209/9199879
Fax. 04209/9199890 e-Mail: rux@bvbb.de
Bürozeiten: Mo-Do 10-13 Uhr Freitag 10-12 Uhr persönliche Termine
nur nach Vereinbarung